Sitzungsvorlage 25-V-81-0002
Betreff
WLW (81) - Jahresabschluss 2024
Ziel der Vorlage
Die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW) sind gem.
§ 22 EigBGes. verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
03.09.2025
Art: