Sitzungsvorlage 25-V-40-0001
Betreff
Hafenschule Interim – Ausführungsvorlage
Ziel der Vorlage
Die Hafenschule wird dauerhaft dreizügig. Das in die Jahre gekommene Gebäude ist in vielen Bereichen sanierungsbedürftig. Die Gebäudestruktur und die Größe der Schule können eine dauerhafte Dreizügigkeit und trotz Dependance Fritz-Brüderlein-Haus den ab dem Schuljahr 2026 / 2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztag nicht mehr abfangen. Die Anforderungen an die Ganztagsbetreuung und eine moderne Pädagogik sind ab August 2026 im Bestand nicht mehr abbildbar. Im Vorfeld einer Sanierung und eines Umbaus der Bestandsschule muss daher eine Auslagerung für die Bauzeit erfolgen. Diese Auslagerung muss den gesteigerten Bedarf abfangen und bereits im August 2026 zur Verfügung stehen.
Informationen
Vom:
27.08.2025
Art:
Dokumente
Ergebnisse
Beschluss liegt noch nicht vor!