Sitzungsvorlage 25-V-61-0016
Betreff
Richtlinie zur Wiesbadener Sozialgerechten Bodennutzung (WiSoBoN)
Ziel der Vorlage
Mit Beschluss 0277 vom 21.06.2018 wurde festgelegt, dass Vorhabenträger an den Kosten für den Aus-bau der sozialen Infrastruktur in angemessenem Umfang zu beteiligen sind. Grundlage für die Ermittlung der Kostenbeteiligung ist die planungsbedingte Wertsteigerung. Wie sich herausgestellt hat, bildet die sog. Bodenwertmethode insb. bei städtebaulichen Entwicklungen im Innenbereich den Angemessenheitsspiel-raum von Wohnungsbauvorhaben nur unzureichend ab. So würden Kostenbeteiligungen für die soziale Infrastruktur als unangemessen bewertet und dadurch entfallen, obwohl die anzusetzenden Kosten in der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens eine tragbare Belastung darstellen. In der Kon-sequenz reduziert dies die angestrebte Entlastung des städtischen Haushalts. Im Rahmen einer ämter- und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe wurde daher nach einer möglichen Alternative gesucht. In anderen Kommunen hat sich mit der sog. Ertragsmethode ein Berechnungsmodell etabliert, wonach die in einem standardisierten Verfahren ermittelten Erträge des Vorhabenträgers Grundlage der Angemessen-heitsprüfung sind. Die WiSoBoN-Richtlinie wurde daher überarbeitet.
Informationen
Vom:
24.06.2025
Art:
Dokumente
Ergebnisse
Beschluss liegt noch nicht vor!
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