Sitzungsvorlage 24-V-70-0003
Betreff
Jahresabschluss 2023 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses;
Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 22 EigBGes verpflichtet, für das Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
13.11.2024
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
21.11.2024
Stadtverordnetenversammlung