Sitzungsvorlage 24-V-70-0005
Betreff
Wirtschaftsplan 2025 und Mittelfristplanung 2026/2027/2028 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) sind gem. § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan.
Informationen
Vom:
14.11.2024
Art:
Öffentlicher Vorgang