Sitzungsvorlage 24-V-51-0018
Betreff
Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Ziel der Vorlage
Seit 2021 wurde die rechtliche Grundlage der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)
um einen weiteren Satz ergänzt und lautet nun:
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mit-bestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitver-antwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei soll die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
Informationen
Vom:
11.09.2024
Art:
Öffentlicher Vorgang