Sitzungsvorlage 24-V-36-0004
Betreff
Umsetzung Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Renaturierung Gehrner Bach - Ausführungsvorlage
Ziel der Vorlage
Um die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG zum Schutz der Oberflächengewässer zu erfüllen, müssen am Gehrner Bach im Bereich der Teichanlage des ehemaligen Eishauses naturnahe Strukturen hergestellt und zwei Abstürze beseitigt werden sowie die Sicherstellung des Mindestwasserabflusses im Bach erfolgen.
Diese Umsetzung der WRRL ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz verpflichtend. Die im hessischen Maßnahmenprogramm gelisteten Maßnahmen müssen bis Ende 2027 umgesetzt oder als wasserrechtlich genehmigt gekennzeichnet sein. Strafzahlungen der Kommunen sind nach heutigem Stand nicht auszuschließen, wenn die Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Die Förderquote für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms beträgt für die Landeshauptstadt Wiesbaden derzeit 80 %.
Informationen
Vom:
25.06.2024
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
11.07.2024
Stadtverordnetenversammlung