Sitzungsvorlage 24-V-36-0008
Betreff
Umsetzung Europäische Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes - Unterer Salzbach
Ziel der Vorlage
Um die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG zum Schutz der Oberflächengewässer zu erfüllen, muss der massiv befestigte, jedoch marode Untere Salzbach, vom Theodor Heuss Ring bis zum Gelände InfraServ auf einer Länge von rd. 1,8 km in einen besseren ökologischen Zustand versetzt werden. Dabei sind die Beibehaltung des Hochwasserschutzes und die schadfreie Ableitung aus den 49 Abschlagsbauwerken aus dem Abwassernetz, die Abwasser in den Salzbach leiten, zu beachten.
Diese Umsetzung der WRRL ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz verpflichtend. Die im hessischen Maßnahmenprogramm gelisteten Maßnahmen müssen bis Ende 2027 umgesetzt oder als wasserrechtlich genehmigt gekennzeichnet sein. Strafzahlungen der Kommunen sind nach heutigem Stand nicht auszuschließen, wenn die Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Die Förderquote für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms beträgt für die Landeshauptstadt Wiesbaden derzeit 80 %, für Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden rd. 30 % bezuschusst.
Informationen
Vom:
14.05.2024
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
29.05.2024
Stadtverordnetenversammlung