Sitzungsvorlage 23-V-70-0009
Betreff
Umsetzung Einwegkunststofffondsgesetz
Ziel der Vorlage
Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz werden Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte an den Kosten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen zur Sammlung und Beseitigung von Abfällen mit Einwegkunststoffen im öffentlichen Raum beteiligt. Das vorrangige Ziel hierbei ist die Verbesserung der Stadtsauberkeit. Die Organisation und Abwicklung der finanziellen Beteiligung aus dem Einwegkunststofffonds soll über die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden abgewickelt werden.
Informationen
Vom:
23.01.2024
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
07.02.2024
Stadtverordnetenversammlung