Sitzungsvorlage 23-V-70-0006
Betreff
Jahresabschluss 2022 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 22 EigBGes verpflichtet, für das Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
13.12.2023
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
20.12.2023
Stadtverordnetenversammlung