Sitzungsvorlage 23-V-36-0014
Betreff
Umsetzung von Maßnahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL);
Hessisches Vorgehen, Auswirkungen auf Arbeit im Umweltamt
Ziel der Vorlage
Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zum Schutz der Oberflächengewäs-ser ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz verpflichtend. Die Gewässer sind in einen guten Zustand zu versetzen. Die hierzu vom Land Hessen in einer Datenbank gelisteten Maßnahmen müssen bis Ende 2027 (dem Ende des 3. Bewirtschaftungszeitraums) soweit bearbeitet sein, dass sie zumindest als "er-griffen" eingestuft werden können, andernfalls sind Strafzahlungen der EU, die möglicherweise an die Kommunen durchgereicht werden, nicht auszuschließen. Nach aktuellem Controlling des Bearbeitungs-stands kann bei ungestörten Arbeitsverlauf das Ziel bis 2027, mit vollständig ergriffenen Maßnahmen, erreicht werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von nicht beeinflussbaren Gegebenheiten Verzögerungen eintreten.
Informationen
Vom:
15.11.2023
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
20.12.2023
Stadtverordnetenversammlung
13.12.2023
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss liegt noch nicht vor!