Sitzungsvorlage 23-V-70-0008
Betreff
Wirtschaftsplan 2024/2025 und Mittelfristplanung 2026/2027 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) sind gem. § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan.
Informationen
Vom:
15.11.2023
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
20.12.2023
Stadtverordnetenversammlung
13.12.2023
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss liegt noch nicht vor!