Sitzungsvorlage 23-V-63-0002
Betreff
Bildung einer Arbeitsgruppe Satzungsvollzug
Ziel der Vorlage
Die Bauaufsicht muss sich aufgrund der vorhandenen personellen Ausstattung auf die Erledigung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgaben, bei denen der Landesgesetzgeber kein Ermessen einräumt, konzentrieren. Neben der Verhinderung von Gefahren für Leben und Gesundheit zählt hierzu auch die möglichst zügige Bearbeitung von Bauanträgen. Um künftig dennoch stärker als bisher die Einhaltung der Vorgartensatzung und anderer städtischer Satzungen überprüfen zu können, soll eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet und die hierfür erforderlichen zugehörigen fünf Stellen (VZÄ) beschlossen werden.
Informationen
Vom:
15.11.2023
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
20.12.2023
Stadtverordnetenversammlung
13.12.2023
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss liegt noch nicht vor!