Sitzungsvorlage 23-V-53-0006
Betreff
Errichtung von Gesundheitskiosken in Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die gesetzlichen Grundlagen des Bundesprogramms Gesundheitskioske befinden sich aktuell in Vorbereitung. Aus dem aktuellen Planungsstand ergibt sich, dass ausschließlich sozial benachteiligte Quartiere in den Blick genommen werden sollen. Das steht im Widerspruch zum Konzept der Errichtung eines Public Health Points (PHP) in der Innenstadt, der in der SV 23-V-53-0004 beschlossen werden sollte. Stattdessen sollen nun bis zu drei Gesundheitskioske in Wiesbaden geplant werden. Die finanziellen Mittel in jährlicher Höhe von 96.000 EUR, die für den PHP für Miete und Nebenkosten vorgesehen waren, wurden innerhalb des Amtsbudgets zum Haushalt 2024/2025 angemeldet.
Die Kostenteilung sieht laut Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine Aufteilung zwischen Krankenkassen und Kommunen vor. 80% der Gesamtkosten sollen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) und 20% den Kommunen auf-erlegt werden. Das BMG rechnet mit jährlichen Kosten von 400.000 Euro pro Jahr und Gesundheitskiosk. Bei der Einrichtung von drei Gesundheitskiosken beläuft sich der kommunale Anteil somit auf maximal 240.000 Euro per annum.
Informationen
Vom:
19.09.2023
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
29.05.2024
Stadtverordnetenversammlung
Beschluss liegt noch nicht vor!
20.12.2023
Stadtverordnetenversammlung
13.12.2023
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss liegt noch nicht vor!