Sitzungsvorlage 23-V-81-0001
Betreff
WLW (81) - Jahresabschluss
Ziel der Vorlage
Die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW) sind gem. § 22 EigBGes. verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
20.09.2023
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
28.09.2023
Stadtverordnetenversammlung