Sitzungsvorlage 23-V-31-0002
Betreff
Personalmehrbedarf im Standesamt
Ziel der Vorlage
Das 3. Personenstandsrechtsänderungsgesetz, das zum 1. November 2022 in Kraft getreten ist, erlegt den Standesämtern auf, die notwendigen Nachweise für die Beurkundung mittels eines Datenabrufs selbst zu beschaffen und die Bürgerinnen und Bürger dadurch zu entlasten. Mit dem Abrufverfahren ist die Nacherfassungspflicht der papiergebundenen Personenstandsregister verbunden. Beides führt zu erheblichen personellen Mehraufwänden im Standesamt. Zur Aufgabenerledigung werden daher für einen Projektzeitraum von 3 Jahren 4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit Stellenwert E 9b TVöD beantragt.
Informationen
Vom:
15.11.2023
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
20.12.2023
Stadtverordnetenversammlung
13.12.2023
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss liegt noch nicht vor!