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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 23-V-31-0002

Betreff

Personalmehrbedarf im Standesamt

Ziel der Vorlage

Das 3. Personenstandsrechtsänderungsgesetz, das zum 1. November 2022 in Kraft getreten ist, erlegt den Standesämtern auf, die notwendigen Nachweise für die Beurkundung mittels eines Datenabrufs selbst zu beschaffen und die Bürgerinnen und Bürger dadurch zu entlasten. Mit dem Abrufverfahren ist die Nacherfassungspflicht der papiergebundenen Personenstandsregister verbunden. Beides führt zu erheblichen personellen Mehraufwänden im Standesamt. Zur Aufgabenerledigung werden daher für einen Projektzeitraum von 3 Jahren 4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit Stellenwert E 9b TVöD beantragt.

Informationen

Vom:
15.11.2023
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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