Sitzungsvorlage 07-V-70-0007
Betreff
Wirtschaftspläne 2008/2009 und Mittelfristplanungen 2010/2011 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan.
Informationen
Vom:
30.10.2007
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
13.12.2007
Stadtverordnetenversammlung
31.10.2007
Revisionsausschuss