Sitzungsvorlage 22-V-50-0010
Betreff
Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes; Personalaufstockung im Sachgebiet Wohngeldbehörde (500230) des Sozialleistungs- und Jobcenters
Ziel der Vorlage
Am 1.1.2023 steht die Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes (ausgeschrieben: Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes) an, das am 25.11.2022 beschlossen wurde. Mit dieser neuen Gesetzeslage weitet sich der Einkommenskorridor deutlich aus, so dass wesentlich mehr Leistungsberechtigte zu erwarten sind. Die Schätzungen der Fachgremien gehen von einer Verdreifachung des leistungsberechtigten Empfän-gerkreises aus (siehe z.B. Rundschreiben des HLT/HStT 1092/2022). Zudem werden die Leistungshöhen angehoben.
Damit ist die Ausgangssituation gegeben, dass der bestehende Personalkörper (19,5 VZÄ inkl. Leitungs-ebene) im Sachgebiet Wohngeldbehörde nicht ausreichen kann, um die erwartete Verdreifachung der Leistungsberechtigten zu versorgen. Für die Wohngeldsachbearbeitung ergibt sich ein erwarteter Perso-nalbedarf von mindestens 18,8 VZÄ.
Es sind Änderungen im Stellenplan (kurzfristige Neuschaffung von Stellen) und der Aufbauorganisation sowie die Festlegung eines (bisher nicht vorhandenen) Personalkennzahlenmodells für 500230 unter Be-rücksichtigung der erweiterten gesetzlichen Vorgaben erforderlich.
Informationen
Vom:
25.01.2023
Art:
Öffentlicher Vorgang