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Sitzungsvorlage 23-V-21-0002

Betreff

§ 2b USTG - Verlängerung des Optionszeitraum bis 31.12.2023

Ziel der Vorlage

Mit Stadtverordnetenbeschluss Nr. 0421 vom 17.11.2016 zu SV 16-V-21-0003 wurde von der Optionsre-gelung des § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch gemacht. Gegenüber dem Finanzamt wurde erklärt, dass die LHW für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 1.1.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung anwendet. Durch § 27 Abs. 22a UStG, eingefügt durch Gesetz vom 19.6.2020 (BGBl. I S. 1385), wurde der Options-zeitraum um zwei Jahre bis einschließlich 31.12.2022 verlängert. Vom verlängerten Optionszeitraum wurde durch Stadtverordnetenbeschluss Nr. 0239 vom 17.09.2020 zu SV 20-V-21-0004 Gebrauch ge-macht. Durch das Jahressteuergesetz 2022, welchem am 16.12.2022 durch den Bundesrat in seiner 1029. Ple-narsitzung mehrheitlich zugestimmt wurde, wird der Optionszeitraum des § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre, bis zum Ablauf des 31.12.2024, verlängert. Mit dieser Sitzungsvorlage soll der Landeshauptstadt Wiesbaden die Möglichkeit gegeben werden, ein weiteres Jahr, mithin bis zum Ablauf des 31.12.2023, § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anzuwenden.

Informationen

Vom:
01.02.2023
Art:
Blau-grüne Weltkugel Öffentlicher Vorgang

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