Sitzungsvorlage 22-V-81-0001
Betreff
WLW - Jahresabschluss 2021
Ziel der Vorlage
Die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW) sind gem. § 22 EigBGes. verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
09.11.2022
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
17.11.2022
Stadtverordnetenversammlung