Sitzungsvorlage 22-V-20-0030
Betreff
Bericht zum Sperrvermerk nach Kassenwirksamkeit für das Haushaltsjahr 2022
Ziel der Vorlage
Um im Doppelhaushalt 2022/2023 (bzw. dem genehmigten Haushaltsjahr 2022) den Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, auf ein genehmigungsfähiges Niveau zu begrenzen, wurde mit Beschluss Nr. 0211 des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 24. November 2021 alle über das Grundbudget hinausgehenden Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit dem "Sperrvermerk nach Kassenwirksamkeit" versehen. Nach diesem Sperrvermerk ist die Freigabe der Ansätze an die tatsächlichen - also kassenwirksamen - investiven Auszahlungen der Stadt gebunden.
Da von einer Überschreitung des Gesamtbetrags der genehmigten Kreditermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022 nicht mehr auszugehen ist, soll der Sperrvermerk von den betroffenen Ansätzen aufgehoben werden.
Informationen
Vom:
09.11.2022
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
17.11.2022
Stadtverordnetenversammlung