Sitzungsvorlage 22-V-03-0004
Betreff
Benennung der Mitglieder des Kulturbeirats gemäß § 2 Abs. 1 b) und c) der Kulturbeiratsordnung - Wahlzeit 2022 bis 2026
Ziel der Vorlage
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 0793 vom 16 .Dezember 2021 wurde die Kulturbeiratsordnung geändert. Demnach beginnt die neue Wahlzeit des Kulturbeirats am 01.September 2022 und endet am 31.08.2026.
Für die neue Wahlzeit wurde auch die Zusammensetzung des Kulturbeirats geändert. So sind nach
§2 Abs. 1
b) 7 Mitglieder durch gesetzte Institutionen und nach
c) 5 Mitglieder durch die Fraktionen nach Fraktionsstärkeverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung
zu benennen.
Informationen
Vom:
30.06.2022
Art:
Öffentlicher Vorgang