Sitzungsvorlage 07-V-61-0048
Betreff
Bebauungsplan Wellritztal 1. Änderung (Ergänzendes Verfahren nach § 215 a BauGB) in Wiesbaden
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre nach § 17 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Ziel der Vorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.09.2004 eine Ortssatzung über eine Veränderungs-sperre im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für das Bebauungsplangebiet Wellritztal 1. Änderung (Ergänzendes Verfahren nach § 215 a BauGB) in Wiesbaden beschlossen. Da-durch wird vermieden, dass während der Ausarbeitung von Bebauungsplänen Veränderungen an den Grundstücken oder baulichen Anlagen durchgeführt werden, die die Zielsetzung der Planung gefährden können. Zur Sicherung der noch nicht abgeschlossenen Planung wurde die Verlänge-rung der Geltungsdauer der o. g. Veränderungssperre um ein Jahr von der Stadtverordnetenver-sammlung am 16.02.2006 beschlossen. Um den außergewöhnlichen Schwierigkeiten der konkre-ten Planung selbst gerecht zu werden, sowie wesentliche, rechtliche Zweifelsfragen hinläßlich der Zulässigkeit bestimmter Festsetzungen zu klären, wird empfohlen, die Veränderungssperre für diesen Bereich um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Informationen
Vom:
04.09.2007
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
20.09.2007
Stadtverordnetenversammlung