Sitzungsvorlage 22-V-66-0202
Betreff
Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Wiesbaden (Parkgebührenordnung)
Ziel der Vorlage
Das Elektromobilitätsgesetz von 2015 ermöglicht es den Kommunen Elektrofahrzeuge rechtssicher in bestimmten Bereichen zu bevorzugen. Dazu gehört der Erlass von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung. Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat bis zum 31.12.2021 für die ersten drei Stunden der Benutzung besonders gekennzeichneter Parkplätze im öffentlichen Straßenraum durch elektrisch betriebene Fahrzeuge keine Gebühren erhoben. Diese Bevorrechtigung soll um 2 Jahre, bis zum 31.12.2023, verlängert werden.
Informationen
Vom:
17.03.2022
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
31.03.2022
Stadtverordnetenversammlung
17.03.2022
Ausschuss für Mobilität