Sitzungsvorlage 21-V-70-0006
Betreff
Jahresabschluss 2020 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 22 EigBGes verpflichtet, für das Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
10.11.2021
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
18.11.2021
Stadtverordnetenversammlung