Sitzungsvorlage 21-V-70-0008
Betreff
Wirtschaftsplan 2022/2023 und Mittelfristplanung 2024/2025 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) sind gem. § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan
Informationen
Vom:
24.11.2021
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
16.12.2021
Stadtverordnetenversammlung