Sitzungsvorlage 21-V-70-0009
Betreff
Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Wiesbaden: Fortschreibung
Ziel der Vorlage
Die Landeshauptstadt Wiesbaden betreibt die Abfallwirtschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖRE) nach § 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Sie hat gemäß § 21 KrWG Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen und fortzuschreiben. Mit der vorliegenden Fortschreibung wird die gesetzliche Pflicht erfüllt. Das Abfallwirtschaftskonzept beschreibt die Aufgabenteilung zwischen den Entsorgungsbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) und der MBA Wiesbaden GmbH (MBA) und schreibt das letztmalig 2015 erstellte Konzept fort.
Informationen
Vom:
02.11.2021
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
16.12.2021
Stadtverordnetenversammlung