Sitzungsvorlage 21-V-51-0025
Betreff
Bundesteilhabegesetz; Auswirkungen zum Stellenplan; Anpassung Personal Wirtschaftliche Jugendhilfe im Bereich Eingliederungshilfe
Ziel der Vorlage
Das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz führt beim Amt für Soziale Arbeit - Wirtschaftliche Jugendhilfe - zu einem erheblichen Anstieg der Berechtigten, der die Bereitstellung von weiteren 3 VZÄ erforderlich macht.
Informationen
Vom:
24.11.2021
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
16.12.2021
Stadtverordnetenversammlung