Sitzungsvorlage 21-V-51-0009
Betreff
Beitragsausfall in der Kinderbetreuung während der Coronapandemie Januar und Februar 2021
Ziel der Vorlage
Mit der Änderung der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus hat das Land Hessen für Januar und Februar eine Sollvorschrift zur Benutzung der Kindertagesstätten erlassen, wonach eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen nur in Fällen einer bestehenden dringenden Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden soll. Gleichzeitig hat das Land angekündigt, Beitragsausfälle anteilig für Januar und Februar 2021 auszugleichen. Tatsächlich wurden die Betreuungsplätze von den Eltern teilweise nur eingeschränkt genutzt. Ein anteiliger Beitragsverzicht soll daher die Eltern, die ihre Kinder nicht oder nur anteilig in die Betreuung gebracht haben, entlasten.
Informationen
Vom:
05.05.2021
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
20.05.2021
Stadtverordnetenversammlung
05.05.2021
Revisionsausschuss