Sitzungsvorlage 07-V-20-0018
Betreff
Verwaltungskostenbeiträge AKK für die Haushaltsjahre 2006 / 2007
Ziel der Vorlage
Von der Gesamtkommune werden vielfältige zentrale Einrichtungen vorgehalten, die von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können, jedoch nicht unbedingt in dem jeweiligen Ortsteil auch vorhanden sind. So erbringt die Wiesbadener Berufsfeuerwehr, neben den freiwilligen Feuerwehren, Rettungs-, Bergungs- und Löschleistungen auch in AKK.
Die Kosten hierfür werden durch den gesamten Haushalt getragen (Grundsatz der Gesamtdeckung des § 16 Gemeindehaushaltsverordnung). Hieran sind die einzelnen Stadtteile angemessen zu beteiligen. AKK stellen insofern einen Sonderfall dar, als für diese Stadtteile ein gesonderter Haushalt verabschiedet wird. Dieser gesonderte Haushalt berücksichtigt die Leistungen der Landeshauptstadt Wiesbaden nicht, welche für die gesamte Kommune erbracht werden. Um nun das vom Gesetz geforderte Prinzip der Gesamtdeckung zu erfüllen und um die zentralen Einrichtungen angemessen zu berücksichtigen, bedarf es eines besonderen Beitrags, des so genannten Verwaltungskostenbeitrags.
Informationen
Vom:
02.05.2007
Art:
Öffentlicher Vorgang