Sitzungsvorlage 20-V-37-0004
Betreff
Feuerwehrgebührensatzung der Landeshaupstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die Feuerwehr der Landeshauptstadt Wiesbaden erhebt für die Erfüllung ihrer Aufgaben und für die Erbringung ihrer Leistungen Gebühren nach der jeweils gültigen Gebührensatzung samt zu-gehörigem Gebührenverzeichnis.
Die letzte Gebührenordnung wurde im Jahr 2002 verabschiedet und zuletzt 2004 geändert. Eine Neufassung der Satzung ist notwendig, um den Veränderungen hinsichtlich Personalkosten, Fuhrpark und Leistungsspektrum gerecht zu werden.
Informationen
Vom:
02.12.2020
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
10.12.2020
Stadtverordnetenversammlung
02.12.2020
Haupt- und Finanzausschuss