Sitzungsvorlage 20-V-34-0004
Betreff
Auswirkungen des Wegfalls der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter im Straßenverkehrsamt.
Ziel der Vorlage
as Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat per Erlass vom 5. Februar 2015 die Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden geregelt. Um die zugewiesene Aufgabenerfüllung sicher zu stellen, wurden neben dem Stammpersonal des Straßenverkehrsamtes, Abteilung Verkehrspolizei auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt. Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 03.01.2020 entschieden, dass die Überlassung privater Mitarbeiter/-innen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zum Zweck der Verkehrsüberwachung unzulässig ist.
Um der weiterhin gültigen Erlasslage gerecht zu werden ist es erforderlich, dass zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wieder für den Bereich der Verkehrsüberwachung ausreichend Personal zur Verfügung steht. Zur personellen Stärkung der Verkehrspolizei sind Stellen- und VZÄ Zusetzungen zwingend erforderlich.
Informationen
Vom:
28.10.2020
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
12.11.2020
Stadtverordnetenversammlung
28.10.2020
Haupt- und Finanzausschuss