Sitzungsvorlage 06-V-70-0010
Betreff
Jahresabschluss 2005 der ELW-Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
31.10.2006
Art:
Öffentlicher Vorgang