Sitzungsvorlage 06-V-66-0219
Betreff
Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte an Lichtsignalanlagen
Ziel der Vorlage
Gemäß der neuen DIN 32981 müssen prioritär akustische Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte an Lichtsignalanlagen eingerichtet werden, während taktile Zusatzeinrichtungen nur ergänzend in Frage kommen. In der Vergangenheit wurden jedoch an einigen Lichtsignalgebern in Wiesbaden ausschließlich taktile Zusatzeinrichtungen montiert. An diesen Stellen müssen vorschriftsgemäß nun auch akustische Zusatzeinrichtungen vorgesehen werden.
Informationen
Vom:
10.08.2006
Art:
Öffentlicher Vorgang