Sitzungsvorlage 06-V-66-0217
Betreff
Handyparken - Weiterführung des Probebetriebs
Ziel der Vorlage
Auf der Grundlage der 11. Verordnung über Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrs-ordnung vom 28.01.2005 wurde in der Wiesbadener Innenstadt am 01.10.2005 probeweise das Handyparken eingeführt. Nach halbjährlichem Probebetrieb und umfangreichen begleitenden Untersuchungen müssen einige Anpassungen im Betriebssystem vorgenommen und an-schließend getestet werden. Da die Ausnahmeverordnung zeitlich bis zum 31.12.2007 befristet ist, erscheint es sinnvoll, den modifizierten Probebetrieb bis zu diesem Zeitpunkt weiterlaufen zu lassen und - auf den bis dahin gesammelten Erfahrungen und eventuell neuen gesetzlichen Vorgaben aufbauend - über den Dauerbetrieb zu entscheiden.
Informationen
Vom:
23.05.2006
Art:
Öffentlicher Vorgang