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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 06-V-66-0217

Betreff

Handyparken - Weiterführung des Probebetriebs

Ziel der Vorlage

Auf der Grundlage der 11. Verordnung über Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrs-ordnung vom 28.01.2005 wurde in der Wiesbadener Innenstadt am 01.10.2005 probeweise das Handyparken eingeführt. Nach halbjährlichem Probebetrieb und umfangreichen begleitenden Untersuchungen müssen einige Anpassungen im Betriebssystem vorgenommen und an-schließend getestet werden. Da die Ausnahmeverordnung zeitlich bis zum 31.12.2007 befristet ist, erscheint es sinnvoll, den modifizierten Probebetrieb bis zu diesem Zeitpunkt weiterlaufen zu lassen und - auf den bis dahin gesammelten Erfahrungen und eventuell neuen gesetzlichen Vorgaben aufbauend - über den Dauerbetrieb zu entscheiden.

Informationen

Vom:
23.05.2006
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

Vorschau