Sitzungsvorlage 20-V-51-0036
Betreff
Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in städt. Kindertagesstätten
Ziel der Vorlage
Das Gute-Kita-Gesetz (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung) wird in Hessen durch die Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) umgesetzt. Hieraus ergeben sich Verbesserungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Personalausstattung, in der Leitungsfreistellung und der Landesförderung. Die Umsetzung der erhöhten Personalausstattung soll stufenweise ab 2021 beginnen, die zusätzlichen Einnahmen aus der veränderten Landesförderung werden bereits ab 2020 in voller Höhe erreicht. Die in 2020 so erzielten Mehreinnahmen, denen in 2020 noch keine Mehrausgaben gegenüberstehen, werden in den Folgejahren zur Deckung von voraussichtlichen Mehrkosten im Bereich der Finanzierung der Kitas Freier Träger benötigt und müssen deshalb für diesen Zweck in die Folgejahre übertragen werden.
Informationen
Vom:
02.09.2020
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
17.09.2020
Stadtverordnetenversammlung
09.09.2020
Haupt- und Finanzausschuss
02.09.2020
Revisionsausschuss