Sitzungsvorlage 06-V-61-0020
Betreff
Stadtbildsatzung gemäß § 172 BauGB und Gestaltungsfibel für den Ortsbezirk Auringen
Ziel der Vorlage
Zur Sicherung der besonderen Qualitäten des alten Ortskerns von Auringen wird eine Stadtbildsatzung (Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB) beschlossen. Diese Satzung dient der Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt. Die Gestaltungsfibel enthält Empfehlungen für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich der Stadtbildsatzung.
Informationen
Vom:
02.05.2006
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
21.09.2006
Stadtverordnetenversammlung
02.05.2006
Ortsbeirat Auringen