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Sitzungsvorlage 06-V-61-0020

Betreff

Stadtbildsatzung gemäß § 172 BauGB und Gestaltungsfibel für den Ortsbezirk Auringen

Ziel der Vorlage

Zur Sicherung der besonderen Qualitäten des alten Ortskerns von Auringen wird eine Stadtbildsatzung (Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB) beschlossen. Diese Satzung dient der Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt. Die Gestaltungsfibel enthält Empfehlungen für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich der Stadtbildsatzung.

Informationen

Vom:
02.05.2006
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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