Sitzungsvorlage 06-V-21-0004
Betreff
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden
(Spielapparatesteuersatzung)
Ziel der Vorlage
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Grundsatzentscheidungen vom 13.04.2005 und 14.12.2005 die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen präzisiert, unter denen die Spielapparatesteuer als Pauschbetrag nach der Zahl der aufgestellten Geräte (Stückzahlmaßstab) bemessen werden darf. Als Folge der Gerichtsentscheidungen ist die zzt. gültige Spielapparatesteuersatzung wegen des darin normierten Stückzahlmaßstabs rechtlich und tatsächlich angreifbar geworden. Aus diesem Grund und zur Sicherung der kommunalen Einnahmen ist die Einführung einer dem Wirklichkeitsmaßstab gerecht werdenden Bemessungsgrundlage zwingend notwendig und eine geänderte Spielapparatesteuersatzung zu erlassen.
Informationen
Vom:
08.11.2006
Art:
Öffentlicher Vorgang