Sitzungsvorlage 06-V-11-5015
Betreff
Frauenförderplan 2006 - 2011 der Dienststelle Stadtverwaltung
Ziel der Vorlage
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet die Stadt, für die einzelnen Dienststellen Frauenförderpläne unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu erstellen. Sie sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der 3. Frauenförderplan für den Zeitraum 2006 bis 2011 ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in der Dienststelle Stadtverwaltung.
Informationen
Vom:
05.12.2006
Art:
Öffentlicher Vorgang