Sitzungsvorlage 19-V-70-0010
Betreff
Frauenförder- und Gleichstellungsplan für die Jahre 2020 bis 2025 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) ist jede Dienststelle verpflichtet, einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes bei den Entsorgungsbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW).
Informationen
Vom:
16.06.2020
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
02.07.2020
Stadtverordnetenversammlung
16.06.2020
Beteiligungsausschuss