Sitzungsvorlage 20-V-61-0014
Betreff
Vierte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - Beteiligung und Stellungnahme
Ziel der Vorlage
Als Oberste Landesplanungsbehörde erstellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den Landesentwicklungsplan (LEP) als strategisches Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und als verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung. Der LEP beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen. Die Hessische Landesregierung hat am 16.12.2019 den Entwurf des Landesentwicklungsplans Hessen 2020 - Raumstruktur, Zentrale Orte und Großflächiger Einzelhandel (vierte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000) einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen:
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat mit Fristsetzung zum 24.04.2020 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der vierten Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000.
Informationen
Vom:
06.05.2020
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
02.07.2020
Stadtverordnetenversammlung
06.05.2020
Haupt- und Finanzausschuss