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Sitzungsvorlage 20-V-61-0009

Betreff

Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs "Im Rad" im Ortsbezirk Rheingauviertel/Hollerborn - Satzungsbeschluss -

Ziel der Vorlage

Um eine städtebauliche Neuordnung und Neunutzung im Bereich westlich des Künstlerviertels im Ortsbezirk Rheingauviertel / Hollerborn zu erreichen ist die Erarbeitung eines Bebauungsplans, der die Entwicklung dieses Bereichs zu einem Wohnstandort planerisch vorbereitet, erforderlich. Die jetzige Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) lässt nur sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf Bauvorhaben zu. Um mögliche negative Veränderungen zu verhindern, sind planerische Instrumente wie z. B. eine zeitlich befristete Veränderungssperre erforderlich.

Informationen

Vom:
05.03.2020
Art:
Öffentlicher Vorgang
Beteiligung OBR:
Ortsbeirat Rheingauviertel/Hollerborn

Ergebnisse

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