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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 19-V-51-0028

Betreff

Anpassung der Personalausstattung im Wohngeld aufgrund der bevorstehenden Wohngeldnovelle

Ziel der Vorlage

Bund und Länder haben auf dem Wohngeldgipfel am 21. September 2018 eine Verbesserung des Wohngeldes zum 01.01.2020 vereinbart: das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes soll gestärkt werden. Der Gesetzentwurf ist vom Bundeskabinett am 08.05.2019 auf den Weg gebracht worden. Das Wohngeld soll künftig dynamisiert werden, d. h. alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. In der Vergangenheit wurde das Wohngeld nur unregelmäßig angepasst, letztmalig zum 01.01.2016. Durch die o. g. Gesetzesänderung wird sich die Wohngeldempfängerzahl zunächst erhöhen und dann dauerhaft annähernd gleich bleiben. Insbesondere durch die Dynamisierung wird der derzeitig stetige Wechsel zwischen den Leistungssystemen Wohngeld, SGB II und SGB XII weitestgehend vermieden.

Informationen

Vom:
04.09.2019
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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