Sitzungsvorlage 19-V-66-0202
Betreff
Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge, Satzungsbeschluss
Ziel der Vorlage
Mit der Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum (Parkgebührenordnung) werden elektrisch betriebene Fahrzeuge von den Parkgebühren bis zu einer maximalen Parkdauer von 3 Stunden befreit.
Informationen
Vom:
19.03.2019
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
04.04.2019
Stadtverordnetenversammlung
27.03.2019
Haupt- und Finanzausschuss