Sitzungsvorlage 18-V-70-0003
Betreff
Jahresabschluss 2017 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für das Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
27.11.2018
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
27.11.2018
Beteiligungsausschuss