Sitzungsvorlage 18-V-21-0001
Betreff
Wettaufwandsteuer
Ziel der Vorlage
Einführung der Wettaufwandsteuer zum 1. Oktober 2018 in Wiesbaden. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand der Wettenden für das Wetten in einem Wettbüro oder vergleichbaren Veranstaltungsort, welches die Möglichkeit zur Verfolgung der Sportereignisse, auf die die Wetten abgeschlossen wurden, auf Monitoren bietet (sog. Live-Wetten).
Informationen
Vom:
06.06.2018
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
21.06.2018
Stadtverordnetenversammlung
13.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
06.06.2018
Revisionsausschuss