Sitzungsvorlage 17-V-50-0004
Betreff
Nutzungsgebühren in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
Ziel der Vorlage
In Hessen sind Kommunen nunmehr ermächtigt, per Satzung Gebühren für die Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften (GU) zu erheben, die sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Der Hessische Landtag hat im Dezember 2017 die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen im Landesaufnahmegesetz dafür geschaffen. Die Änderungen werden rückwirkend zum 01. Januar 2017 in Kraft treten.
Informationen
Vom:
28.02.2018
Art:
Öffentlicher Vorgang