Sitzungsvorlage 17-V-70-0005
Betreff
Wirtschaftsplan 2018 und 2019 und Mittelfristplanung 2020 und 2021 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) sind gem. § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan.
Informationen
Vom:
02.11.2017
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
02.11.2017
Beteiligungsausschuss