Sitzungsvorlage 17-V-51-0007
Betreff
Mindestpersonalbedarf nach dem Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG), Schaffung von drei Arbeitsgruppenleitungsstellen
Ziel der Vorlage
Der personellen Ausstattung in den städtischen Kindertagesstätten liegt seit 01.01.2014 das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) zugrunde. Die bis dahin gruppenbezogene Personalberechnung wurde durch eine kindbezogene Ermittlung ersetzt. Die Umsetzung der neuen Verordnung ergab einen Stellenzuwachs von 27,96 VZÄ. Diese Personen wurden den Kindertagesstätten üpl zugesetzt, um die Einnahme der Landesmittel nicht zu gefährden. Die Stellen sollen deshalb zum Stellenplan 2018/19 geschaffen werden.
Um eine bessere Steuerung des Bereiches 510201 mit 38 Kindertagestätten zu erreichen, sollen drei Stellen für Arbeitsgruppenleitungen geschaffen werden.
Informationen
Vom:
30.08.2017
Art:
Öffentlicher Vorgang