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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 17-V-61-0025

Betreff

Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs „Erbenheim-Süd“ im Ortsbezirk Erbenheim – Satzungsbeschluss -

Ziel der Vorlage

Um eine städtebauliche Neuordnung und Neunutzung im Bereich des ehemaligen Betriebsgrundstücks der DYWIDAG am südwestlichen Rand des Ortsbezirks Erbenheim zu erreichen ist die Erarbeitung eines Bebauungsplans, der die Entwicklung dieses Bereichs mit einer qualitätsvollen Mischung verträglicher Gewerbenutzungen, Büronutzungen, Einzelhandel, unterschiedlicher Wohnformen und Grünflächen planerisch vorbereitet, erforderlich. Die jetzige Beurteilung nach § 34 BauGB lässt nur sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf Bauvorhaben zu. Um mögliche negative Veränderungen zu verhindern, sind planerische Instrumente wie z. B. eine zeitlich befristete Veränderungssperre erforderlich.

Informationen

Vom:
15.08.2017
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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