Sitzungsvorlage 17-V-61-0025
Betreff
Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs „Erbenheim-Süd“ im Ortsbezirk Erbenheim – Satzungsbeschluss -
Ziel der Vorlage
Um eine städtebauliche Neuordnung und Neunutzung im Bereich des ehemaligen Betriebsgrundstücks der DYWIDAG am südwestlichen Rand des Ortsbezirks Erbenheim zu erreichen ist die Erarbeitung eines Bebauungsplans, der die Entwicklung dieses Bereichs mit einer qualitätsvollen Mischung verträglicher Gewerbenutzungen, Büronutzungen, Einzelhandel, unterschiedlicher Wohnformen und Grünflächen planerisch vorbereitet, erforderlich. Die jetzige Beurteilung nach § 34 BauGB lässt nur sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf Bauvorhaben zu. Um mögliche negative Veränderungen zu verhindern, sind planerische Instrumente wie z. B. eine zeitlich befristete Veränderungssperre erforderlich.
Informationen
Vom:
15.08.2017
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
14.09.2017
Stadtverordnetenversammlung
15.08.2017
Ortsbeirat Erbenheim